Abrechnung

In den meisten Fällen  werden die Behandlungskosten für eine Heilpraktiker*in für Psychotherapie aus eigener Tasche gezahlt; lediglich die Beihilfe übernimmt anstandslos anteilig die Kosten; ggf. übernimmt Ihre private Krankenkasse Kosten anteilig.

Selbstzahler*in

Eine selbst finanzierte Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig und kann nach sofort begonnen werden, ohne eine ärztliche Überweisung. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

 

Private Krankenkassen, Beihilfestellen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten voll oder anteilig, die ein/e Heilpraktiker*in für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn diese als Behandelnde im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie) zu klären.

 

Privater Zusatzversicherung 

Sitzungen können bei privater Zusatzversicherung abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich  über die Konditionen ihrer privaten Zusatzversicherung.

 

Gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem/einer Heilpraktiker*in, eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie, in der Regel nicht und es besteht keine Übernahmepflicht der Therapiekosten. Ein Sonderfall kann gegeben sein, wenn der/die Patient*in nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem/einer kassenzugelassenen Psychotherapeut*in innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden kann. Doch viele Krankenkassen sind auch in diesen Fällen ablehnend, so dass der/die Patient*in erst rechtliche Schritte gegen die Krankenkasse einleiten muss, wenn eine Kostenübernahme in Erwägung gezogen werden soll.